2-G Plus Regel ab 11.01.2022
Gemäß der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 des Landes Hessen gilt in Hotspots (Kreis Offenbach) für den Zugang zu unseren Sportstätten derzeit:
In gedeckte Sportstätten dürfen nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Test eingelassen werden (2G-Plus-Regelung). Dies gilt jeweils nicht für Kinder unter 18 oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Dabei gilt für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen auch: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Bürger von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, wenn Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten.
Es gilt für Erwachsene also die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Sport in Innenräumen und der Zugang ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann zulässig, wenn sie geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein Test vorliegt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können den Nachweis durch die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) erbringen. Für Kinder unter 6 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, besteht generell keine Testerfordernis.
Für andere Gruppen nutzt bitte die kostenlosen Angebote der Test-Zentren (Bürgertest).
Bitte haltet jederzeit Euren entsprechenden Nachweis (z.B. Impfpass, Digitales Impfzertifikat, Testheft der Schule, Genesenennachweis, offizieller Testnachweis) jederzeit für eventuelle Kontrollen durch den Vorstand oder seiner Bevollmächtigten (z.B. Abteilungsleitungen, Übungsleiter und Trainer, Mitarbeiter) bereit. Für weitergehende Vorgaben haltet Euch bitte an die Informationen durch Eure Übungsleiter.
Bitte beachtet auch, dass die Abteilungen ggf. zusätzlich zu den Vorgaben des Gesetzgebers Übungsstunden absagen müssen oder in virtueller Form durchführen, wenn eine Übungsstunde vor Ort derzeit nicht sinnvoll umsetzbar ist. Bitte informiert Euch bei Euren Übungsleitern.
Bitte beachtet, dass Verstöße neben der Behandlung als Ordnungswidrigkeit durch Behörden auch vereinsintern geahndet werden können.
Mit sportlichem Gruß
Vorstand der Sportvereinigung